Die podologische Komplexbehandlung ist besonders für Diabetiker aber ebenso für gesunde Patienten, mit einem guten Bewusstsein für Ihre Füße geeignet.
Hierzu zählen der richtige Nagelschnitt, das Abtragen von Nagelverdickungen, sowie der pathologischen Hornhaut und Schwielen.
Wer bekommt eine Heilmittelverordnung/Rezept???
Es besteht nur eine Berechtigung für die Heilmittelverordnung, wenn sie als Diabetiker/in bereits an einem Diabetischen Fußsyndrom erkrankt sind!
Ebenso sind Patienten mit Neurologischen Erkrankungen oder Querschnittslähmung berechtigt!
Fragen Sie hierzu bei ihrem Hausarzt, Neurologen oder Diabetologen nach!